AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TELSTRON UG (haftungsbeschränkt)

1. Art der Tätigkeit
Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen / Vertragsgelegenheiten im Immobilienbereich, der Energieversorgung und der Telekommunikation. Alle Informationen, Unterlagen und Objektangaben basieren auf Informationen Dritter, die uns zur Verfügung gestellt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Maklervertrag
Ein Maklervertag kommt mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter aufgrund des umseitigen Angebots zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Auch bei frei telefonisch oder mündlich bekanntgegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

3. Angebot
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Informationen und Unterlagen sind nur für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe oder Information an Dritte ist untersagt.
Sollte dem Interessenten das Angebot bereits von anderer Seite angeboten worden oder bekannt sein, so ist er verpflichtet, uns binnen drei Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Unterlässt er diese Informationspflicht so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

4. Doppeltätigkeit
Eine Tätigkeit für beide Parteien kann sinnvoll und notwendig sein, der Makler darf für beide Parteien provisionspflichtig tätig werden.

5. Provision
Für Vertragsvermittlungen von Telekommunikationsverträgen (Handy, Festnetz, Internet, DSL) sowie Vertragsvermittlungen auf dem Energiesektor (Strom, Gas) fallen für den Kunden keine Vermittlungsprovisionen an. Üblicherweise werden diese Kosten von den Lieferanten übernommen. Unsere Beratungen sind davon unbeeinflusst und verfolgen das Interesse unserer Kunden.

Die Maklerprovision ist verdient wenn durch unseren Nachweis ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt, eine Mitwirkung bei der Gestaltung der Verträge ist nicht erforderlich. Maklerprovisionen sind regional unterschiedlich und haben mit den spezifischen Marktgegebenheiten zu tun.

Sofern nicht anders angegeben, betragen sie in unserer Region:
Für den Kauf von Grundstücken und Wohneigentum: 5,95% inklusive der z. Zt. gültigen MwSt. von 19%.
Bei Mietobjekten zu Wohnzwecken: 2,38 Monatskaltmieten inklusive MwSt.
Bei Gewerbeobjekten beträgt die Provision 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt.

Die Provision ist bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages fällig, sie ist innerhalb 8 Tagen zu zahlen. Es genügt der Nachweis der Vertragsgelegenheit. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Nachweis der Vertragsgelegenheit an einen dritten weitergereicht wurde und dieser den Vertrag abschließt.

Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.

Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

6. Beurkundung
Bei der Beurkundung von Kaufverträgen hat der Makler Anspruch auf Teilnahme und auf eine Ausfertigung eines Kaufvertrages.

7. Wirksamkeit
Mit der Entgegennahme des Angebotes/Nachweises einer Vertragsgelegenheit erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

8. Haftung
Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, da wir Informationen Dritter verwenden, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

9. Schlussbestimmungen
Alle Angebote sind freibleibend, ein zwischenzeitlicher Abverkauf oder Vermietung ist vorbehalten.

10. Salvatorische Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht zutreffend sein so bleiben die anderen Bestimmungen bestehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover